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Alkohol am Steuer

Die Alkoholkonzentration wird durch einen Bluttest oder Messgerät, welches den Alkoholgehalt der Ausatemluft misst, ermittelt. Der Blutalkoholgehalt wird in Promille (‰) und die Konzentration des Atemalkohols in mg/l angegeben. Alkohol setzt die Reaktionsgeschwindigkeit herab und beeinflusst die Wahrnehmung. Durch Einschränkung des Blickfeldes entsteht der „Tunnelblick“. Außerdem kann der Fahrer Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht mehr richtig einschätzen. Zudem ist der Fahrer lichtempfindlicher und wird stärker geblendet. Alkohol wirkt sich auf das Verhalten aus, denn er wirkt enthemmend und entspannend. Dadurch erhöhen sich Selbstvertrauen und Wagemut, so dass oftmals leichtsinniges Handeln bzw. Fahren die Folge ist. Diese ganzen Auswirkungen des Alkohols beinträchtigen die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers erheblich, wodurch die Unfallgefahr stark ansteigt. Durch Alkohol und Drogen werden die meisten Unfälle im Straßenverkehr verursacht. Jährlich sterben bei solchen Unfällen mehr als eine Million Menschen. Drogen und Medikamente wirken sich ähnlich wie Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit aus, weswegen Fahren unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss verboten ist.

Das Fahren nach Alkoholkonsum ist in Deutschland nicht direkt strafbar. Doch es gelten bestimmte Grenzwerte. So ist für Fahranfänger und Jugendliche unter 21 Jahren das Fahren nach Alkoholkonsum generell verboten; es gilt die 0,0 ‰-Grenze. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit einer Geldstrafe von 125 bis 1000 Euro geahndet. Außerdem bekommt der Fahrer zwei Punkte in Flensburg und muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Ist ein Fahrer mit 0,3 ‰ in einen Unfall verwickelt oder fällt er durch eine gefährdende Fahrweise auf, so wird ihm der Führerschein entzogen. Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 ‰ muss der Fahrer auch ohne auffälliges Fahrverhalten seine Fahrerlaubnis abgeben. Geschieht dies zum wiederholten Mal, wird die Fahreignung über eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) geprüft. Ab 1,1 ‰ ist die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben. In einem solchen Fall verliert der Fahrer seinen Führerschein für neun Monate und bekommt sieben Punkte. Zudem muss der Fahrer mit erheblichen Geldbußen rechnen. Ab 1,6 ‰ wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis bis zum Bestehen der MPU entzogen. Für Fahrer mit einem Personenbeförderungsschein gilt ebenfalls die 0,0 ‰-Grenze. > Alkohol am Steuer im Ausland <

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