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Garantie

Garantien beziehen sich im Gegensatz zur Gewährleistung nicht auf den Autohändler, sondern auf den Hersteller des Fahrzeugs. Die Hersteller der einzelnen Automarken geben für Neuwagen Garantie über eine bestimmte Kilometerlaufleistung oder eine gewisse Zeitspanne. Diese beträgt meist zwei bis drei Jahre. Die Garantien beziehen sich dabei auf das Fahrzeug, auf die Durchrostung, den Lack und die Mobilität. Die Herstellergarantien unterscheiden sich oftmals bei den einzelnen Automarken und sind meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zu diesen Bedingungen zählen beispielsweise regelmäßige Inspektionen. So verlangen einige Hersteller, dass die Inspektionen von einer entsprechenden Vertragswerkstatt durchgeführt werden, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Erfüllt eine markenfremde Werkstatt die Reparaturvorgaben des Herstellers und weist zudem eine entsprechende technische Ausstattung auf, so kann der Käufer die Inspektionen auch von dieser durchführen lassen, ohne dass der Garantieanspruch verfällt. Dann kann es allerdings später bei möglichen Kulanzleistungen zu Problemen kommen. Wurden die Inspektionen in einer markenfremden Werkstatt durchgeführt, so erbringt kaum ein Hersteller Kulanzleistungen, wenn die Garantiefrist abgelaufen ist. In jedem Fall sollte genau geklärt werden, ab welchen Zeitpunkt die Garantiefrist beginnt. In dem Garantiecheckheft lassen sich meist solche Hinweise finden. Hat das Fahrzeug eine Tageszulassung, so beginnt die Garantiefrist oft schon mit der Zulassung. Um Preisnachlässe gewähren zu können, lassen die Händler manchmal Fahrzeuge für einen Tag oder über einen kurzen Zeitraum beim Straßenverkehrsamt zu. Diese Fahrzeuge sind dann trotzdem noch Neuwagen. Einige Hersteller bieten sogar Anschlussgarantien gegen Aufpreis an, welche bei einem Wiederverkauf vom Folgekäufer übernommen werden können. > Garantie <

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