Laut der Straßenverkehrsordnung ist es in Deutschland verboten, während der Fahrt mit dem Mobiltelefon am Steuer eines Fahrzeugs zu telefonieren. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer angerufen wird. Außerdem ist es nicht erlaubt, eine SMS zu schreiben oder zu lesen. Denn durch das Telefonieren kann der Fahrer maßgeblich vom Straßenverkehr abgelenkt werden, und die Unfallgefahr steigt stark an. Zudem gehören beide Hände ans Steuer. Hält der Autofahrer ein Handy in der Hand, kann er bei einem plötzlichen Fahrmanöver möglicherweise nicht mehr rechtzeitig oder nicht richtig reagieren. Allerdings ist es erlaubt, mit einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Dann könnte der Fahrer aber trotzdem abgelenkt werden. Diese wäre dann mit der Ablenkung durch das Autoradio oder durch ein Gespräch mit dem Beifahrer vergleichbar. Sucht der Fahrzeugführer ein herunter gefallenes Handy oder kramt es aus der Hosentasche hervor, so kann er ebenfalls kaum auf den Straßenverkehr achten und seine Aufmerksamkeit für das Geschehen ist stark herabgesetzt.
Nur wenn der Motor des Fahrzeugs abgestellt ist, darf der Fahrer mit dem Handy telefonieren. Deshalb ist es nicht zulässig, an einer roten Ampel oder bei „stop and go“ auf der Autobahn zu telefonieren. Steht der Fahrer allerdings mit abgeschalteten Motor beispielsweise im Stau, an einer roten Ampel oder an einem Bahnübergang, ist ihm das telefonieren gestattet. Allerdings ist dies nur so lange erlaubt, bis der Fahrer seine Fahrt fortsetzen will. Deshalb muss der Fahrzeugführer auflegen, bevor er sein Fahrzeug wieder startet. Bei einem Verstoß ist ein Bußgeld in Höhe von 40,- Euro zu zahlen. Außerdem bekommt der Fahrzeugführer einen Punkt in Flensburg. Dies gilt auch für Motorrad- und Rollerfahrer. Im Streitfall darf die Polizei sogar das Handy zur Beweissicherung beschlagnahmen. Dann kann vor Gericht mit Hilfe des Nummernspeichers des Mobiltelefons genau ermittelt werden, wann es genau vom Fahrer benutzt wurde.
Wird das Mobiltelefon nicht benutzt, sondern lediglich in die Hand genommen, um es zum Beispiel an eine andere Stelle im Fahrzeug zu legen, so begeht der Fahrer keine Ordnungswidrigkeit.