Mit einem Autokaufvertrag geben zwei Parteien, in diesem Fall Autoverkäufer und Autokäufer, eine gemeinsame Willenserklärung ab, mit welcher sich der Verkäufer zur Übergabe des Fahrzeuges und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Es ist auch möglich einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug abzuschließen, dass vom Verkäufer erst noch bestellt werden muss, um sich mit dem Kaufvertrag, die unter Umständen zu diesem Zeitpunkt sehr günstigen Finanzierungskonditionen zu sichern, die im Zusammenhang mit einem Kredit für das Fahrzeug stehen. Fahrzeuge werden in der Regel immer mit einem Kaufvertrag gekauft. Im Autokaufvertrag stehen neben Namen und Anschrift von Verkäufer und Käufer detaillierte Angaben zum Fahrzeug, wie Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, KFZ-Briefnummer, das Datum der Erstzulassung und der Kilometerstand. Beim Autokaufvertrag für Gebrauchtwagen ist es besonders wichtig, dass der Käufer darauf achtet, dass der Verkäufer im Kaufvertrag solche Angaben macht, wie Unfallschäden - soweit bekannt, inwieweit im Fahrzeug noch Original-, Austausch- oder Ersatzmotor ist, dass es nicht gewerblich genutzt wurde und wie viel km-Laufleistung es schon erbracht hat. Alle eventuellen Sondervereinbarungen sollten ebenfalls im Autokaufvertrag festgehalten werden. Der Verkäufer bestäigt dem Käufer dann entweder noch den Erhalt des Kaufpreises oder den einer Anzahlung, wenn das Fahrzeug über einen Autokredit finanziert wird. Beide unterschreiben den Kaufvertrag mit Ort und Datum. Der Verkäufer verpflichtet sich somit verbindlich, die Ware bzw. das Fahrzeug ohne oder mit den im Kaufvertrag bezeichneten Mängeln zu übergeben, während sich der Käufer verpflichtet das Fahrzeug entsprechend den Vereinbarungen im Autokaufvertrag fristgemäß zu bezahlen und zu übernehmen. Im Internet kann man sich für den privaten Autoverkauf oder Autokauf entsprechende Autokaufverträge downloaden.